Frequently Asked Questions (FAQ)
Was ist ein TermSheet?
Ein TermSheet (oder auch Absichtserklärung / Letter of Intent) ist eine rechtlich unverbindliche „Vereinbarung“ zwischen den Altgesellschaftern/Gesellschaft und den Investoren über die wesentlichen Eckpunkte der Finanzierungsrunde.
Warum sollten wir überhaupt ein TermSheet abschließen?
Ein TermSheet ist zwar rechtlich unverbindlich. Es fixiert jedoch Verhandlungspunkte für die anschließende Verhandlung des eigentlichen Beteiligungsvertrages. So soll die Erstellung und Endverhandlung des Beteiligungsvertrages erleichtert werden, was die Kosten und den Zeitaufwand der Transaktion senkt. Zwar können diese Punkte wieder wegverhandelt werden. Das bedarf jedoch eines gewissen Erklärungs- und Überzeugungsaufwands.
Ist das mit dem Term-O-Mat erstellte TermSheet wirklich kostenlos?
Ja. Ihr könnt das mithilfe des Term-O-Mat erstellte Termsheet für eure Finanzierungsrunde kostenfrei und ohne weitere Verpflichtungen nutzen. Auch wenn wir (GWGL) Euch Vergünstigungen für die Erstellung des anschließenden Beteiligungsvertrages anbieten, setzt die Nutzung des Term-O-Mat keine Beauftragung voraus.
Darf das mit dem Term-O-Mat erstellte TermSheet verändert werden?
Ja. Ihr könnt das TermSheet beliebig ändern, ergänzen oder kürzen. Bitte beachtet aber, dass die Vergünstigungen für die Erstellung eines Beteiligungsvertrages auf Basis der mit dem Term-O-Mat erstellten TermSheets ggf. nicht gewährt werden können, wenn das TermSheet inhaltlich über die vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten hinaus verändert wird.
Darf der Term-O-Mat auch durch andere Berater verwendet werden?
Der Term-O-Mat darf gern auch durch andere Berater verwendet werden. Der Term-O-Mat selbst darf von Beratern oder sonstigen Dritten nicht weitervertrieben, zum Download angeboten oder sonstwie weiterverbreitet werden. Zulässig ist jedoch, dass sich die Mandanten/Endkunden des Beraters den Term-O-Mat von diesen Webseiten heruntergeladen (Verlinkung).
Die mit dem Term-O-Mat erstellten TermSheets dürfen auch von anderen Beratern weiterverwendet werden, solange der enthaltene Urheberrechtsvermerk enthalten bleibt.